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   BVerwG, 13.06.1963 - I C 47.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,1434
BVerwG, 13.06.1963 - I C 47.60 (https://dejure.org/1963,1434)
BVerwG, Entscheidung vom 13.06.1963 - I C 47.60 (https://dejure.org/1963,1434)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juni 1963 - I C 47.60 (https://dejure.org/1963,1434)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Ausgestaltung der Ladenöffnungszeiten eines Frisiersalons innerhalb eines Kaufhauses - Anforderungen an die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung im Sinne des Gesetzes über den Ladenschluss (LSchlG) - Voraussetzungen des Anspruchs auf Angleichung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1963, 1457
  • GewArch 1964, 45
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 698/79

    Verfassungsmäßigkeit der Ladenschlußzeit für Friseurbetriebe

    Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 1963 (GewArch 1964, S. 45) gelten für Friseurbetriebe in Warenhäusern nicht diese Sonderbestimmungen, sondern die allgemeinen Ladenöffnungszeiten.
  • BGH, 07.06.1996 - I ZR 114/94

    Blumenverkauf an Tankstellen - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Was im Falle einer Tankstelle als Zubehör anzusehen ist, hat das Bundesverwaltungsgericht unter Berufung auf seine einschlägige Rechtsprechung (GewArch 1964, 45 f.; BVerwGE 41, 271, 277) im einzelnen ausgeführt.
  • BVerwG, 12.12.1972 - I C 4.71

    Geltung des Ladenschlussgesetzes (LadschlG) für eine Verkaufsstelle innehabende

    Ein Zubehörhandel läge nur dann vor, wenn der Verkauf der Waren einer Hauptleistung als Nebenleistung zugerechnet werden könnte, die nach den beim Publikum herrschenden Gewohnheiten und nach der Verkehrsanschauung zur Befriedigung von Bedürfnissen der Empfänger der Hauptleistung diente (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13. Juni 1963 - BVerwG I C 47.60 -).
  • BVerwG, 25.05.1965 - I C 97.62

    Modenschauen in Warenhäusern nach Ladenschluss - Öffnung von Verkaufsstellen

    Insofern unterscheidet sich der Sachverhalt des vorliegenden Rechtsstreits wesentlich von dem, der dem Urteil des Senats vom 13. Juni 1963 - BVerwG I C 47.60 - (GewArch. 1964, 45) zugrunde liegt.
  • BayObLG, 06.05.1976 - 4 ObOWi 92/75

    Verstoß gegen das Ladenschlussgesetz; Schließung von Friseurbetrieben am

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil vom 13.6.1963 (GewArch 1964, 45) die Frage offengelassen, jedoch Friseurbetrieben in Warenhäusern, die schon bei Inkrafttreten des Ladenschlußgesetzes bestanden, das Offenhalten am Montagvormittag gestattet, wenn ihr Geschäft nur vom Innern des Gebäudes aus betreten werden kann.
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